Allgemeine Buchungsbedingungen

1. Begriffsbestimmungen
Ferienobjekt: die im Buchungsformular beschriebene Unterkunft.
Anbieter: der tatsächliche Anbieter des reservierten Ferienobjekts, der vor Ort die Dienstleistungen wie Schlüsselübergabe, Reinigung, Wartung usw. ausführt sowie für die vom Mieter gemäss Buchung vor Ort zu bezahlenden Kosten empfängt.
Mieter: die im Buchungsformular genannte Person, welche die Buchung vornimmt.
Miete: die Gesamtmiete, wie im Buchungsformular beschrieben.
Buchung: die Buchung einer Unterkunft, wie im Buchungssformular beschrieben.
Buchungssformular: der Vertrag zwischen Mieter und Vermieter.
Vermieter: die im Buchungsformular erwähnte Person (Eigentümer) oder Firma die die Buchung liefert und als Repräsentant des Eigentümers fungiert.

2. Anwendbarkeit
Diese allgemeinen Buchungsbedingungen gelten für alle Buchungsverträge zwischen Mieter und Vermieter.

3. Zustandekommen eines Buchungsvertrages
Sobald ein Mieter über Internet, schriftlich, telefonisch, per E-mail oder persönlich beim Vermieter oder einer anderen Vermittlungsagentur eine Buchung tätigt, kommt ein Buchungsvertrag zustande, für den diese allgemeinen Buchungsbedingungen gelten.

4. Änderungen
Änderungen dieses Buchungsvertrags und Abweichungen von diesen allgemeinen Buchungsbedingungen treten erst dann in Kraft, wenn sie zwischen Vermieter oder Vermittlungsagentur und Mieter schriftlich vereinbart worden sind. Führen Änderungen zu einer Erhöhung oder Verringerung der Kosten, so ist eine sich daraus ergebende Änderung der Miete schriftlich zwischen den Parteien zu vereinbaren.

5. Zahlungsbedingungen
Buchungen können über das Internet, telefonisch, per E-mail oder persönlich bei einer Vermittlungsagentur vorgenommen werden. Die vereinbarte Anzahlung, wie im Buchungsvertrag erwähnt, muss innerhalb von 3 Werktagen nach Ausführung der Buchung im Besitz der Vermittlungsagentur eingegangen sein.
Der Restbetrag, muss spätestens, bis zum im Buchungsformular erwähnte Datum, bei der Vermittlungsagentur, eingegangen sein. Bei Nichtbeachtung der Zahlungsbedingungen ist die Vermittlungsagentur berechtigt die Buchung zu löschen ohne die bereits getätigten Zahlungen zurückzuerstatten. Bei Buchungen, ab vier Wochen vor dem Anreisedatum ist die Miete sofort fällig. Anzahlungen werden nur dann zurückerstattet, wenn die Buchung aufgrund einer dem Vermieter oder der Vermittlungsagentur anzulastenden Ursache nicht zustande kommt.

6. Preis
Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Reisesumme anzupassen, wenn Änderungen der zu zahlenden Gebühren, Geldkurse und Steuern dazu Anlass geben. Erhöhungen dieser Kosten werden dabei netto, also ohne Zuschlag, an den Mieter weiterberechnet. Druckfehler in Web Publikationen und in Preislisten sind ebenfalls vorbehalten. Erfolgt eine Erhöhung binnen drei Monaten nach Empfang des Buchungsformulars, so hat der Mieter das Recht, den Vertrag aufzulösen. Der Mieter bekommt dann seine bereits getätigten Bezahlungen zurückerstattet.
 
7. Vertragsauflösung
Der Vertrag wird aufgelöst (die Buchung wird annulliert), wenn der Mieter den Bedingungen gemäss Punkt 5 nicht genügt. Die Anzahlung verfällt dann zur Deckung der entstandenen Kosten und des erlittenen Schadens, unter anderem bestehend aus Gewinnausfall.

8. Annullierung
Im Falle einer Kündigung des Vertrages werden die gezahlten Beträge wie folgt einbehalten:
Bis 14 Tage vor Anreise ist die Anzahlung (50% des Betrages) fällig. 14 Tage-0 Tage vor Anreise (Nichterscheinen), 100% des Mietpreises.

9. Versicherungen
Im Mietpreis sind keine Versicherungen inbegriffent.
 
10. Haftung Vermieter
Der Anbieter, die Vermittlungsagentur oder der Vermieter haftet nicht für (Wert-)
Verlust und/oder Beschädigung des Eigentums von Mieter und seinen Mitbewohnern aufgrund unsachgemäßer Nutzung des Ferienobjekts. Erleidet der Mieter Schäden infolge von Mängeln des Ferienobjekts, so ist die Haftung vom Vermieter auf die Miete beschränkt. Auf Schäden infolge Nichterfüllung einer Leistung durch den Vermieter findet der gesetzliche Versicherungsschutz Anwendung. Der Vermieter haftet für keine anderen Schäden.

11. Haftung Mieter
Der Mieter, der ein Ferienobjekt (auch) für andere Bewohner reserviert, ist Gesamtschuldner für die gesamte Miete und alle Schäden, die von ihm und allen anderen, die mit ihm, in dem gemieteten Ferienobjekt verweilen, verursacht werden. Eine Buchung gilt für die Anzahl auf dem Buchungsformular angegebener Personen. Es ist daher untersagt, das Ferienobjekt mit mehr Personen als angegeben zu bewohnen; verweilen dennoch mehr Personen als angegeben in dem Ferienobjekt, so kann dies zur Auflösung des Mietvertrags und zum Verlust der Kaution führen. Geleistete Zahlungen werden dann nicht erstattet, und der Mieter ist die gesamte Miete schuldig. Beabsichtigt der Mieter, mehr als die gestattete Anzahl Personen in dem gemieteten Ferienobjekt verweilen zu lassen, so hat er vor Beginn des Mietzeitraums einen schriftlichen Antrag dafür bei der Vermittlungsagentur einzureichen. Der Anbieter hat das Recht, dies zu verweigern oder einen Aufschlag dafür zu verlangen. Der Mieter verpflichtet sich, das Ferienobjekt den allgemein geltenden Normen entsprechend zu bewohnen.

12. Kaution
Am Tag der Anreise muss eine Kaution in Höhe von 300 Euros (500 Euros in bar, wenn ein Haustier mitgebracht wird, 150 Euros pro Person und in bar, wenn es sich um Gruppen von Jugendlichen handelt) hinterlegt werden.  Bei Schaden und/oder Verlusten am Ferienobjekt und/oder bei grober Fahrlässigkeit des Mieters wird der gesamte Schaden von der Kaution abgezogen. Ist der erlittene Schaden und/oder der Verlust am Ferienobjekt oder der vom Eigentümer und/oder dem Anbieter erlittene Schaden höher als die bezahlte Kaution, so ist der Mieter verpflichtet, dem Anbieter die Differenz zu erstatten. Bruch, Verlust und/oder Schaden am Ferienobjekt sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen, und die Ersatzleistungen werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

13. Aufenthaltsdauer, An- und Abreise Der Mindestaufenthalt in unseren Betrieben beträgt 5 Tage bei Appartements und 7 Tage bei Villen.
Anreisetage können alle Wochentage sein, außer an Feiertagen und Sonntagen.
In den Villen und in der Hochsaison sind die Ein- und Ausgänge immer von Samstag bis Samstag.
Die Eingangszeit ist zwischen 15:00 und 18:00 Uhr.
Wenn Sie nach 18:00 Uhr anreisen, müssen Sie dies im Voraus mitteilen, um die Schlüsselübermittlungsmethode zu vereinbaren.
Am Abreisetag müssen Sie die Unterkunft vor 10:00 Uhr verlassen. Andernfalls sind der Beherberger und der Vermieter berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Diese Handlung könnte den Verlust der Anleihe oder Einlage bedeuten.
Am Ausgang muss der Mieter die Wohnung in einem ordentlichen und sauberen Zustand verlassen. Die Elemente innerhalb und außerhalb der Unterkunft wie Möbel etc. Sie müssen an ihrem ursprünglichen Ort abgelegt werden (wie bei der Ankunft). Das Geschirr muss gewaschen und aufbewahrt werden, und der Müll muss aus dem Betrieb entfernt werden. Der Beherbergungsbetrieb hat das Recht zur Endabnahme. Stellt der Beherberger fest, dass mehrere Möbel nicht an seinem ursprünglichen Platz abgestellt wurden, oder befindet sich die Unterkunft in keinem wesentlichen Ordnungs- und Sauberkeitszustand, so ist der Beherberger berechtigt, die zusätzlichen Kosten dem Mieter in Rechnung zu stellen.

14. Dokumentationen
Ihre Vermittlungsagentur wird Ihnen vor oder bei der Buchung die erforderlichen allgemeinen Informationen über das gemietete Ferienobjekt und die Umgebung zukommen lassen.

15. Änderung oder Aufhebung
Der Vermieter hat das Recht, in einem oder mehreren wesentlichen Punkten, Änderungen der vereinbarten Leistung vorzunehmen oder bei schwerwiegenden Umständen die Leistung aufzuheben. Unter schwerwiegenden Umständen werden Umstände verstanden, durch die eine weitere Einhaltung des Vertrags von Seiten des Anbieters redlicherweise nicht verlangt werden kann.
Bei höherer Gewalt, Krieg, Streiks oder Naturkatastrophen kann der Anbieter die Buchung annullieren. In einem solchen Fall verpflichtet sich die Vermittlungsagentur, die bereits gezahlten Beträge zurückzuerstatten.
Zur dauerhaften Gewährleistung der Qualität behält der Anbieter sich das Recht vor, das Ferienobjekt durch ein vergleichbares Ferienobjekt zu ersetzen.

16. Beanstandungen
Wenn Sie am Bestimmungsort einen Mangel oder eine Unvollkommenheit feststellen, wird von Ihnen erwartet, dass Sie den Anbieter oder die Agentur vor Ort darüber informieren. Auf diese Weise können weitere Unannehmlichkeiten vermieden werden. Bei schwerwiegenden Beanstandungen ist der Anbieter unverzüglich zu informieren. Auf diese Weise kann sich der Anbieter schneller mit der Beanstandung befassen. Werden Ihre Beanstandungen vor Ort nicht zu Ihrer Zufriedenheit behandelt, muss Ihre Beanstandung innerhalb von zwei Wochen nach Verlassen des Ferienobjekts schriftlich und begründet bei der Vermittlungsagentur eingereicht werden; wird dies unterlassen, so ist die Beanstandung nicht mehr zulässig. Wenn Sie ohne Rücksprache mit der Vermittlungsagentur ein anderes Ferienobjekt beziehen oder das von Ihnen gemietete Ferienobjekt vorzeitig verlassen, verlieren Sie jegliches Recht auf Rückerstattung.

17. Reinigungskosten
Die Reinigungskosten sind in unseren Preisen inbegriffen.

18. Bettwäsche und Handtücher
Bettwäsche und Handtücher sind im Mietpreis inbegriffen.

19. Sonderausstattung
In vielen Fällen ist es möglich, sofern direkt bei der Buchung angegeben, ein zusätzliches Bett, ein Kinderbett, einen Kinderstuhl, einen Laufstall usw. anzufordern.

20. Haustiere
Haustiere sind nicht erlaubt.
 
21. Bauaktivitäten
Die Ferienobjekte sind gewöhnlich in Privatbesitz diverser Eigentümer und befinden sich in der Regel in großzügig angelegten Wohnsiedlung. Die Ferienobjekte liegen also nicht in Ferienparks. Dadurch kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass unerwartete Bauaktivitäten in Ihrer Umgebung durchgeführt werden. Diese Aktivitäten werden von Hauseigentümern oder Bauunternehmern und/oder staatlichen Institutionen durchgeführt, die in keinerlei Beziehung zu uns stehen. Wir können somit auch keinen Einfluss auf diese Bauaktivitäten nehmen, die nicht im Auftrag des Anbieters ausgeführt werden.

22. Satellitenfernsehen/Kabelfernsehen
Wird bei der Beschreibung angegeben, dass Satellitenfernsehen oder Kabelfernsehen vorhanden ist, beinhaltet dies nicht automatisch, dass alle Programme empfangen werden können. Die oftmals ausländischen Eigentümer verfügen über Decoder, die nicht immer für den Empfang internationaler Programme geeignet sind.


23. Wasser, Strom und Internet
In einigen Ländern kommt es öfter zu Störungen der Wasser- und Stromversorgung und Internetverbindung. Städtische und/oder regionale Instanzen oder Betriebe können aus unterschiedlichen Gründen veranlassen, dass die Lieferung vorübergehend unterbrochen oder eingeschränkt wird. Weder Ihr Anbieter noch der Vermieter können für etwaige Schäden oder Unannehmlichkeiten haftbar gemacht werden, der in diesem Zusammenhang entsteht.

24. Energieverbrauch
Die Energiekosten (Heizung oder Klimaanlage, falls vorhanden) sind in unseren Preisen inbegriffen. Bei den meisten unserer Ferienunterkünfte ist der Energieverbrauch im Mietpreis enthalten. Jede Unterkunft sollte konsultiert werden, um ihre diesbezüglichen Bedingungen zu erfahren.
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, einen Aufpreis zu berechnen, wenn es einen missbräuchlichen und unverantwortlichen Energieverbrauch der Kunden feststellt, so zum Beispiel die Benutzung der Klimaanlage und/ oder Zentralheizung, bei offenen Türen und Fenstern. 

25. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen über die Zuständigkeit des Zivilgerichts wird jede Streitigkeit zwischen Vermieter und Mieter vor dem zuständigen Gericht im Land und in der Region, in welcher der Vermieter ansässig ist, ausgeführt. Der Mieter hat das Recht, sich binnen eines Monats, nachdem sich der Vermieter schriftlich auf diese Bestimmung berufen hat, zur Bereinigung der Streitigkeit für ein gemäß Gesetz oder internationalem Vertrag zuständiges Zivilgericht zu entscheiden. Ohne gegenteilige Nachricht darf der Vermieter die vom Mieter angegebene Adresse als korrekt betrachten.
Alle Verträge zwischen Vermieter und Mieter unterliegen dem Internationalen Recht.